UNSERE AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FRAITAG Film- & Fotoproduktion
1. Geltungsbereich & Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FRAITAG Film- & Fotoproduktion (nachfolgend "FRAITAG") und ihren Auftraggebern (Unternehmen sowie Privatpersonen). Sie regeln die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Filmproduktion, Fotoproduktion, Podcastproduktion, Kampagnenarbeiten, Storyboarding, Beratung im Content-Produktionsbereich, Livestreams sowie Website-Aufbau und Beratung.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn FRAITAG ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Erfolgt innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt.
2. Vertragsschluss & Angebote
2.1. Alle Angebote von FRAITAG sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders im Angebot angegeben, beträgt die Gültigkeit 14 Tage.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
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eine schriftliche Auftragsbestätigung durch FRAITAG,
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eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers in Textform,
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oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch FRAITAG. (Eingeschlossen sind Teilleistungen nach mündlicher Absprache).
2.3. Vorleistungen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber berechnet. Bei konkreten Auftragsanweisungen, die erhebliche Vorbereitungsarbeiten erfordern, behält sich FRAITAG vor, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
3. Leistungsumfang & Produktionsablauf
3.1. FRAITAG erbringt Leistungen in den Bereichen Film- und Fotoproduktion, Storyboarding, Livestreams, Content-Beratung, Website-Entwicklung, sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
3.2. Komplexe Konzepte werden vorab mit einem Storyboard, oder einem Projektplan gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet. Wenn der Auftraggeber mit Meilensteinen, sog. "Milestones" arbeiten möchte, ist dies nach Absprache möglich.
3.3. In jedem Projekt sind Korrekturschleifen enthalten, die im Angebot festgelegt werden:
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Fotoarbeiten beinhalten grundsätzlich eine Korrekturschleife.
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Filmproduktionen beinhalten eine Korrekturschleife pro bereitgestelltem Clip oder Teilclip, sofern nicht anders im Angebot vereinbart.
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Korrekturschleifen schließen einen vollständigen Neuschnitt eines Films aus. Änderungen, die über die im Angebot festgelegten Korrekturschleifen hinausgehen, sind mit zusätzlichen Kosten verbunden
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Rohmaterial von Videoproduktionen wird von FRAITAG ohne Gewähr für einen Zeitraum von 3 Monaten gesichert.
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Rohmaterial von Fotoproduktionen wird von FRAITAG ohne Gewähr für einen Zeitraum von 24 Monaten gesichert.
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Der Übertrag von aufgezeichneten Rohmaterial an den Kunden ist für jede Projektart möglich. Hierfür behält sich FRAITAG die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor. Die Bereitstellung von Videoproduktionsdaten erfolgt grundsätzlich auf einem SSD Datenträger auf dem Postweg, oder per Kurier.
4. Stornierungen & höhere Gewalt
4.1. Stornierungen durch den Auftraggeber sind möglich, jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Absage:
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Mehr als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 40 % des vereinbarten Honorars.
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Weniger als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 60 % des vereinbarten Honorars.
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Weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars.
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Weniger als 3 Tage vor Produktionsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.
4.2. Bereits geleistete Vorbereitungsarbeiten (z. B. Konzeption, Recherche, Organisation) werden unabhängig von der Stornogebühr vollständig in Rechnung gestellt.
4.3. Kann eine Produktion aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, Krankheit, behördliche Anordnung) nicht stattfinden, haftet FRAITAG nicht für die entstehenden Ausfälle. FRAITAG gewährt jedoch einen Nachlass von 40 % auf die Produkonskosten für einen Ersatzdreh. Postproduktionskosten sind hiervon ausgenommen.
5. Nutzungsrechte & Urheberrecht
5.1. FRAITAG bleibt Urheber aller erstellten Inhalte. Mit vollständiger Zahlung der Rechnung erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
5.2. Der Auftraggeber darf das Material nicht weiterverkaufen oder für den Vertrieb von Massenartikeln (z. B. Verkauf über Stock-Plattformen wie Adobe Stock) nutzen, sofern keine gesonderte Lizenzvereinbarung getroffen wurde.
5.3. FRAITAG ist berechtigt, nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Rücksprache mit dem Auftraggeber einzelne, kurz gehaltene Sequenzen des im Rahmen des Projekts entstandenen Materials zur Eigenwerbung zu nutzen – beispielsweise zur Veranschaulichung der eigenen Arbeitsweise auf der Website, in Showreels oder auf Social Media. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken; eine Monetarisierung des verwendeten Materials findet nicht statt.
Material, das keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber zulässt, keine Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt und insbesondere keine sensiblen Inhalte zeigt – etwa allgemeine Landschafts- oder Naturaufnahmen – kann von FRAITAG auch ohne gesonderte Rücksprache für Eigenwerbezwecke verwendet werden.
In jedem Fall achtet FRAITAG mit größter Sorgfalt darauf, die berechtigten Interessen aller Beteiligten zu wahren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern.
5.4. FRAITAG darf die produzierten Inhalte für eigene Werbezwecke (Portfolio, Website, Social Media) nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. FRAITAG wird keine Inhalte veröffentlichen, bevor dies durch den Auftraggeber geschehen ist.
6. Zahlungsbedingungen & Verzug
6.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
6.2. FRAITAG behält sich vor, bei umfangreichen Projekten Teilrechnungen zu stellen.
6.3. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Für Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich wird eine Mahngebühr in Höhe von 50€ pro Mahnstufe erhoben.
7. Haftung & Datenschutz
7.1. FRAITAG haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FRAITAG nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.2. FRAITAG übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Schäden, die durch Dritte (z. B. Locations, Dienstleister) verursacht werden.
7.3. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt (z. B. Logos, Musik, Texte), ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. FRAITAG prüft nicht, ob diese frei von Rechten Dritter sind.
7.4. FRAITAG verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
7.5. FRAITAG trägt während der Produktion, Postproduktion und Veröffentlichung von Inhalten keinerlei Verantwortung für die nach DSGVO geltenden Rechte Dritter am Bild. Der Auftraggeber hat vor Produktionsbeginn alle Beteiligten, sich im Bild befindlichen Personen, darüber zu informieren, dass die erstellten Aufnahmen zu Marketingzwecken veröffentlicht werden. (Bei Veranstaltungen empfehlen wir dringend die Einverständnis jedes Teilnehmers einzuholen).
8. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Kreis Viersen.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
8.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind in ihrer aktuellen Form online auf dieser Seite einsehbar.
Diese AGB sind gültig ab 01.03.2025 und ersetzen alle vorherigen Fassungen.
FRAITAG Film- & Fotoproduktion
Adresse: Escheln 1, 47906 Kempen
E-Mail: info@fraitag.de
Website: www.fraitag.de